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Arbeitsrecht + Wirtschaft + Mediation - Rechtsanwälte Feinen -  Köln 

Hinweise gem. § 5 des Telemediengesetzes (TMG)

Das Telemediengesetz (TMG) ersetzt seit dem 1.3.2007 das TDG. Die Informationspflichten, die vormals in § 6 TDG niedergelegt waren, finden sich nun inhaltsgleich (außer redaktionellen Änderungen) in § 5 TMG. Die Informationspflichten gelten auch für die Anwaltshomepage. Laut Gesetzesbegründung sind Anwälte verpflichtet, auf die berufsrechtlichen Regelungen hinzuweisen. Ausreichend ist ein Link auf eine entsprechende Sammlung im Netz. 
Rechtsanwaltssuche der Bunbesrechtsanwaltskammer: www.rechtsanwaltsregister.org

Die BRAK gestattet ausdrücklich eine Verlinkung auf die Rubrik "Berufsregeln" hier>>.

Diese Seiten sind erstellt worden von: 
Anwaltskanzlei Feinen, Rechtsanwalt Michael Feinen 2000-2024

Rechtsanwalt Feinen gehört der Rechtsanwaltskammer Köln, Riehler Straße 30, 50668 Köln an (Zulassung/Aufsichtsbehörde: Die in der Kanzlei tätigen Partner und Mitarbeiter sind - soweit nicht ausdrücklich anders angegeben - Mitglieder dieser Rechtsanwaltskammer, die als Aufsichtsbehörde für sie zuständig ist und die Zulassung erteilt hat).

Gesetzliche Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt, Mediator, Anwaltmediator, Wirtschaftsmediator

Es gelten folgende Gebühren- und Berufsordnungen (Berufsbezeichnungen/Berufsregeln für Anwälte):

BRAO - Bundesrechtsanwaltsordnung für Anwalt und Anwälte
BORA - Berufsordnung für Rechtsanwälte für Anwalt und Anwälte
Fachanwaltsordnung für Anwalt und Anwälte
RVG - Rechtsanwaltsvergütungsgesetz für Anwälte: Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG) 
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union
EuRAG Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland
Implementing the Directives of the European Community pertaining to the professional law regulating the legal profession
Diese beufsrechtlichen Vorschriften finden sich auch unter der Rubrik "Angaben gemäß §5 TMG" auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK). Auf die dortigen Fundstellen wird im übrigen verwiesen: BRAK

Die Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt" bzw. "Rechtsanwältin" wurde den Mitgliedern der Sozietät aufgrund bundesdeutscher Rechtsnormen nach bestandener 2. juristischer Staatsprüfung und einem besonderem Zulassungsverfahren zunächst von dem jeweilig zuständigen Justizministerium durch den Präsidenten des jeweils für ihren Sitz zuständigen Oberlandesgerichts bzw. aufgrund der ab dem 08.09.1998 geänderten Rechtslage von der jeweiligen örtlichen Rechtsanwaltskammer (s.o. unter Rechtsanwaltskammern/Aufsichtsbehörden) zuerkannt. 
Sie unterliegen den berufsrechtlichen Bestimmungen der Bundesrechtsanwaltsordnung vom 01.08.1959 (BGBl. I 565) (BRAO) und der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung vom 26.07.1957 (BGBl. I 907) (BRAGO) in den jeweils geltenden Fassungen sowie den Berufs- und Fachanwaltsordnungen der Bundesrechtsanwaltskammer vom 22.03.1996 (BRAK-Mitt. 1996, 241) (BORA 2001 und FAO) in den jeweils geltenden Fassungen.

Berufshaftpflichtversicherung: Rechtsanwälte sind aufgrund gesetzlicher Bestimmung in der BRAO verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Die Mindestversicherungssumme für Rechtsanwälte beträgt € 250.000,00. Einzelheiten ergeben sich aus §§ 51, 59j Abs. 2 BRAO. Der Geltungsbereich der Berufshaftpflichtversicherung ist europaweit.

Berufshaftpflichtversicherer ist die ERGO Versicherung AG, Hansaallee 101, 40549 Düsseldorf.

Der Sitz der Kanzlei ist: 

Fuchsstr. 1, 50823 Köln 
Rechtsanwalt Feinen: Telefon: 0221-16844589
E-Mail hier klicken: E-Mail
USt-IdNr.: DE147448073
Internet:
http://www.rechtsanwalt-feinen.de
http://www.debtcollectioningermany.com

Angaben nach §7 BORA:

Tätigkeitsschwerpunkte: Arbeitsrecht, Inkasso, Handelsrecht
Interessenschwerpunkte: Vertragsrecht, Kaufrecht

Hinweispflicht nach der ODR-Verordnung
Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Seit 09.01.2016 müssen Rechtsanwälte auf ihrer Homepage einen Link zur europäischen Onlinestreitbeilegungs-Plattform vorsehen und ihre E-Mail-Adresse angeben, wenn sie Online-Dienstverträge mit Verbrauchern schließen.
Erfasst werden nicht nur Online-Dienstleistungsverträge, die über die Internetseite des Rechtsanwaltes angebahnt werden, sondern auch Dienstleistungsverträge, die „auf einem anderen elektronischen Wege“ angeboten werden. Von dieser Informationspflicht sind also ausschließlich Rechtsanwälte, die Online-Dienstverträge i.S.d. Art. 4 Abs. 1 lit.e der ODR-Verordnung mit Verbrauchern schließen, betroffen.

Hinweispflicht nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

Ab 01.02.2017 müssen Rechtsanwälte unter bestimmten Umständen auf ihrer Homepage und/oder in ihren AGBs leicht zugänglich, klar und verständlich über die Möglichkeit der Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor der zuständigen Verbraucherstreitbeilegungsstelle hinweisen.
Vor Entstehen einer Streitigkeit müssen Rechtsanwälte, die am 31.12. des vorangegangenen Jahres mehr als 10 Beschäftigte hatten und eine Webseite unterhalten und/oder AGBs verwenden, auf ihrer Webseite und/oder in ihren ABGs darauf hinweisen, ob sie bereit sind, an einem Schlichtungsverfahren teilzunehmen oder nicht. Sofern sie dazu bereit sind, muss die zuständige Stelle benannt werden.
Unsere Kanzlei ist nicht dazu bereit.

Nach Entstehen einer Streitigkeit muss jeder Rechtsanwalt den Mandanten in Textform auf die zuständige Schlichtungsstelle hinweisen und erklären, ob er grundsätzlich bereit ist, an einem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis bis zu einem Wert von 50.000 Euro die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Neue Grünstr. 17, 10179 Berlin, www.s-d-r.org.


Vielen Dank für Ihr Interesse!

 

 
 
 
 
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