Das nationale und internationale Inkasso sind unsere weiteren Tätigkeitsgebiete. Über das Inkasso und Forderungsmanagement hinaus haben wir uns als Rechtsanwälte insbesondere im Bereich des Kaufrechts und Handelsrechts spezialisiert. Die Kanzlei besteht seit dem Jahr 2000 in Köln.
Von Köln aus beraten wir national und international Unternehmen und Unternehmer, übernehmen deren Inkasso (B2B, B2C) und führen handelsrechtliche Gerichtsverfahren bis zur erfolgreichen Zwangsvollstreckung oder Vertretung in Insolvenzverfahren durch. Hier verweisen wir auf unser Angebot unter inkassodeutschland.koeln.
Bitte beachten Sie, dass alle Beratungen, Mediationen und Coaching auch Online durchgeführt werden können!
Senden Sie uns Ihre Anfrage gerne per E-Mail: kanzlei@rechtsanwalt-feinen.de
Chat: Unseren Chat-Raum finden Sie hier: https://www.inkassodeutschland.koeln/Inkasso/
Video-Konferenz und Beratung: Sie erhalten einen Link von uns per E-Mail zugesandt (sichere, deutsche Server).
Die deutschen Gerichte (idR Landgericht) weisen bei Klagen zunehmend auf die Möglichkeiten einer Mediation hin. Unsere Zivilprozessordnung (ZPO) sieht sieht bereits seit Mitte 2012 vor:
§ 278a Mediation, außergerichtliche Konfliktbeilegung (1) Das Gericht kann den Parteien eine Mediation oder ein anderes Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung vorschlagen. (2) Entscheiden sich die Parteien zur Durchführung einer Mediation oder eines anderen Verfahrens der außergerichtlichen Konfliktbeilegung, ordnet das Gericht das Ruhen des Verfahrens an. § 278 Gütliche Streitbeilegung, Güteverhandlung, Vergleich (1) Das Gericht soll in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Beilegung des Rechtsstreits oder einzelner Streitpunkte bedacht sein. |
Dem konstruktiven und flexiblen Umgang mit Konflikten im Wirtschaftsleben kommt aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklungen in Deutschland und der zunehmenden Konkurrenz eine immer bedeutendere Rolle zu.
Dies gilt sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene. Märkte sind oft begrenzt - die Player kennen sich und sind aufeinander angewiesen und voneinander abhängig.
Konflikte stören dieses Verhältnis - eine gerichtliche Lösung kann Vertrauen nachhaltig beeinträchtigen und zerstören - Alternativen sind gefragt.
Ziel der Wirtschaftsmediation bzw. Unternehmensmediation mit Hilfe eines Mediators ist es daher, zwischen den Parteien eines Konfliktes in der Weise zu vermitteln, dass die Interessen aller Beteiligten in einer "maßgeschneiderten" und für die Zukunft tragfähigen Lösung umgesetzt werden ("Win-win-Strategie").
Wir stehen Ihnen hier als Experten zur Seite, die als Rechtsanwälte auch die "klassische" Auseinandersetzung aus vielen Gerichtsprozessen kennen.
Rechtsanwalt Feinen ist zertifizierter Mediator, Wirtschaftsmediator und Anwaltmediator.
Als Anwalt unterstützt unser Wissen, unsere Erfahrung den Mediationsprozess. Unsere "Denkstruktur" ist dem wirtschaftlichen und rechtlichen Denken von Unternehmen und Unternehmern vertraut und entspricht deren spezifischen Herangehensweisen an Probleme und kann in der Konfliktlösung hier optimal ansetzen.
Als Unterstützung innerbetrieblicher Konfliktinstanzen (Personal- und Rechtsabteilung, Betriebsrat etc.) bietet die Wirtschaftsmediation darüber hinaus wertvolle Möglichkeiten und Chancen in der Weiterentwicklung und Optimierung des bestehenden Konfliktmanagements.
Beachten Sie, dass die Gesamtkosten einer Mediation regelmäßig geringer sind als die eines Gerichtsverfahrens. Hinzu kommt, dass ein Gerichtsverfahren im günstigsten Fall 4-6 Monate dauert, eine Mediation oft nur wenige Tage.
Eine Mediation ist zu jeder Zeit möglich, auch wenn ein Gerichtsverfahren bereits eingeleitet worden ist oder schon abgeschlossen wurde. Nichts hindert die Parteien sich über ihre Ansprüche, Probleme oder ihre zukünftige Beziehung zu einigen und diese Vereinbarung auch rechtsverbindlich abzuschließen.
Die Vorteile der Wirtschaftsmediation/Unternehmensmediation - sowohl im innerbetrieblichen Bereich als auch in Konfliktsituationen mit Dritten - gegenüber einem Gerichtsprozess liegen insbesondere darin, dass...
Typische Situationen, die sich für die Wirtschaftsmediation eignen sind z.B.:
Im Arbeitsrecht sind ferner folgende Konfliktsituationen für eine Mediation geeignet:
Insbesondere im Arbeitsrecht (alle Personalmaßnahmen den Arbeitsplatz betreffend), Gestaltung Arbeitsvertrag, Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag, Beratung einer Führungskraft, Geschäftsführer, bei Abmahnung, Zeugnis, Auseinandersetzungen zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat, Streitigkeiten vor dem Arbeitsgericht über Lohn oder Gehalt, Kündigung Mitarbeiter, Kündigungsschutzklage), dem Wirtschaftsrecht und dem Vertragsrecht bietet die Mediation als besondere Streitschlichtung bzw. Konfliktlösung hervorragende Möglichkeiten, einen Streit beizulegen.
Das Ziel ist nicht, einer Partei zum Sieg zu verhelfen, sondern zwischen den Parteien eines Konfliktes zu vermitteln, sodass beide Seiten einen größtmöglichen Nutzen erzielen.
Auch für allgemeine Fragen zur Mediation, dem Mediationsverfahren, den Prinzipien der Mediation und zu den Konditionen geben wir Ihnen gerne Auskunft.